Ein Vertreiber von Fertig-Ramen warnt vor falschen Produktangaben und „schwerwiegenden“ Folgen. Manche Verbraucher sollten das betroffene Produkt nicht mehr essen.
Frankfurt – Nudelsuppen aus der japanischen Küche haben sich auch hierzulande längst etabliert. Und das längst nicht mehr nur, wenn es draußen kälter ist. Die reichhaltige Mahlzeit gibt es in zahlreichen Ausführungen – von Fleisch- über Geflügelvarianten bis hin zu vegetarischen Versionen, sei es als Shoyu-, Miso- oder Shio-Ramen. Wer es eilig hat, greift gerne zur Fertigvariante aus dem Supermarkt.

Doch momentan ist Vorsicht geboten. Aufgrund eines Verpackungsfehlers stimmen die Allergeninformationen auf der Verpackung eines Fertig-Ramen nicht mit dem tatsächlichen Inhalt überein, wie der Inverkehrbringer JFC Deutschland GmbH in einer Mitteilung informiert.
Rückruf von Fertig-Ramen betrifft acht Bundesländer: Allergenkennzeichnung fehlerhaft
„Wir sind darauf aufmerksam geworden, dass einige Packungen unseres Produkts ‚S0046: Shoyu Ramen‘ fälschlicherweise die Suppenbasis von ‚S0047: Miso Ramen‘ anstelle der vorgesehenen Suppenbasis ‚Shoyu‘ enthalten. Daher sind die Allergeninformationen auf der Verpackung falsch“, heißt es von Unternehmensseite. Das Problem: Die Miso-Basis beinhaltet Sesam, das bei Allergikern zu gefährlichen Reaktionen führen kann.
Alle Details zum Fertigprodukt, das vom Rückruf betroffen ist:
| Produkt | S0046 Momotaro Shoyu Ramen |
| Verpackungsgröße | 465 Gramm |
| Hersteller/Inverkehrbringer | JFC Deutschland GmbH, Theodorstraße 293, 40472 Düsseldorf |
| Charge | Lot Nummer 16042026 |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 16.04.2026 |
| EAN-Code/ITF | 4939826474428 / 14939826474425 |
Wie das Portal Lebensmittelwarnung.de mitteilt, wurde die Fertigsuppe in acht Bundesländern vertrieben. Betroffen sind Verbrauchende in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. (Stand: 7. Februar, 12:30 Uhr). Ein bundesweiter Rückruf gilt derzeit unter anderem für Babynahrung von Danone.
Ramen im Rückruf: Unternehmen warnt vor „schwerwiegendem Gesundheitsrisiko“
Für Personen ohne Sesamallergie ist ein Verzehr ohne Weiteres möglich. JFC Deutschland warnt im Falle einer entsprechenden Unverträglichkeit aber eindringlich vor einem „schwerwiegendem Gesundheitsrisiko“. Betroffene Allergiker sollen die Nudelsuppe also nicht essen. „Bringen Sie das Produkt zum Laden/Supermarkt zurück, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten (mit oder ohne Kassenbon)“, versichert der Inverkehrbringer.
Bei Menschen mit einer Sesam-Allergie kann der Verzehr des falsch beworbenen Produkts zu verschiedenen Symptomen führen, berichtet chefsculinar. Allergische Reaktionen können Hautreaktionen wie Juckreiz und Nesselsucht, Ödembildungen, Reaktionen der oberen Atemwege, Asthma sowie Magen-Darm-Beschwerden umfassen. Im Ernstfall droht laut der Informationsseite allergieberatung.de ein anaphylaktischer Schock, „was eine lebensgefährliche Situation darstellt“.
Als einer der 14 Hauptauslöser von allergischen Reaktionen muss Sesam laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung auf verpackten und losen Produkten ausgewiesen werden. Derzeit ist auch ein Blutdruckmedikament von einem Rückruf betroffen. (Quelle: Mitteilung JFC Deutschland, lebensmittelwarnung.de, chefsculinar, allergieberatung.de) (jm)
date: 2026-02-07 23:58:00