Waldgesetz-Novelle in NRW: Mountainbiker zwischen Naturschutz und Freiheit
Die Nutzung des Waldes in Nordrhein-Westfalen steht vor einer Zäsur. Mit einer geplanten Novellierung des Landesforstgesetzes plant die Landesregierung unter Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen, den Radverkehr im Wald deutlich stärker zu reglementieren. Was als Maßnahme für den Schutz von Flora und Fauna sowie zur Entschärfung von Konflikten zwischen verschiedenen Waldnutzern gedacht ist, stößt bei Sportverbänden und Freizeitradlern auf massiven Widerstand.
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Der aktuelle Entwurf, der sich in der Verbändebeteiligung befindet, zielt darauf ab, das Radfahren im Wald auf sogenannte „Fahrwege“ zu beschränken. Die bisherige, rechtlich oft interpretierbare Definition „fester Wege“ soll durch eine präzisere und restriktivere Formulierung ersetzt werden. Künftig sollen Fahrwege als befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege definiert sein, die für zweispurige, nicht geländegängige Fahrzeuge geeignet sind.
Für Mountainbiker bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Wer abseits dieser Hauptwege unterwegs ist – etwa auf schmalen Singletrails – riskiert künftig hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem wird die Anlage illegaler Trails durch ein explizites Verbot von baulichen Veränderungen wie Rampen oder Aufschüttungen konsequent unterbunden.
Die Rolle der E-Bikes
Ein häufiger Kritikpunkt an der Novelle betrifft die E-Mobilität. Der Entwurf stellt klar, dass motorgetriebene Fahrzeuge, für die ein Kennzeichen erforderlich ist, im Wald nichts zu suchen haben. Dies betrifft S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Herkömmliche E-Bikes (Pedelecs) mit Tretunterstützung bis 25 km/h bleiben von dieser Regelung unberührt und sind weiterhin wie Fahrräder ohne Motor zu behandeln.
Warum reagieren Sportverbände so alarmiert?
Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) sowie der ADFC NRW sehen in den Plänen einen „massiven Rückschritt“. Die Sorge: Durch die neue Definition von Fahrwegen könnten viele bisher legal genutzte Wege plötzlich aus der Nutzung fallen. Dies würde nicht nur Extremsportler treffen, sondern auch Gravel-Biker und Trekking-Radler, die auf naturnahen Wegen unterwegs sind.

Während andere Bundesländer über eine Liberalisierung der Waldnutzung nachdenken, fürchten Kritiker, dass NRW mit diesen Einschränkungen den Anschluss an eine moderne Sport- und Freizeitkultur verliert. Die Verbände mahnen, dass die Mehrheit der Radfahrer verantwortungsbewusst handelt und ein „Generalverdacht“ nicht der richtige Weg sei, um das Miteinander im Wald zu fördern.
Key Takeaways: Das müssen Radfahrer wissen
- Wegegebot: Radfahren soll künftig primär auf „Fahrwegen“ stattfinden, die für Pkw befahrbar sind.
- Illegale Trails: Der Bau von Schanzen oder Rampen wird strenger sanktioniert; das Befahren solcher Anlagen außerhalb offizieller Strecken ist untersagt.
- E-Bike-Regelung: E-Bikes bis 25 km/h sind rechtlich gleichgestellt mit Fahrrädern; S-Pedelecs (45 km/h) sind im Wald verboten.
- Bußgelder: Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen von bis zu 50.000 Euro.
Fazit: Ein Balanceakt für die Zukunft
Der Wald als Erholungsraum unterliegt vielfältigen Interessen. Während Spaziergänger und Naturschützer eine zunehmende Belastung durch den Mountainbike-Sport beklagen, fordern Radfahrer eine zeitgemäße Infrastruktur, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. Die geplante Gesetzesänderung in NRW ist ein Versuch, das chaotische Verhalten in sensiblen Bereichen zu unterbinden. Ob die restriktive Definition von „Fahrwegen“ jedoch das richtige Instrument ist, bleibt Gegenstand einer hitzigen Debatte. Letztlich wird es darauf ankommen, ob das Land Nordrhein-Westfalen neben Verboten auch in den Ausbau legaler Trails investiert, um den Sport in geordnete Bahnen zu lenken, statt ihn lediglich zu verdrängen.